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Tippgeber werden

Kennen Sie Freunde, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten? Teilen Sie uns diesen Tipp gerne mit!

Wenn die genannte Immobilie erfolgreich durch die Immobilien Nagel GmbH verkauft wird, bedanken wir uns mit 500 € für Ihren Hinweis.

Füllen Sie einfach unser Formular aus, lehnen Sie sich entspannt zurück – und freuen Sie sich auf Ihre Belohnung!

Arbeiten mit Experten

Seit über 35 Jahren sind wir als regionaler Immobilienexperte in Bad Oeynhausen, Löhne und der Umgebung erfolgreich tätig. Wir verstehen, dass die Beauftragung eines Maklers eine Vertrauensentscheidung ist. Wer uns mit dem Verkauf seiner Immobilie betraut, kann sich auf unsere Zuverlässigkeit, Transparenz und unser umfangreiches Fachwissen verlassen.

Claudia Freimark (Dipl.-Kauffrau (FH) / Senior Buyer) übernimmt mit Leidenschaft die Bewertung von Immobilien. Sie begleitet Sie von der ersten Besichtigung und professionellen Bestandsaufnahme bis hin zur realistischen Marktpreiseinschätzung und dem Abschluss des Maklervertrages.

Wir freuen uns auf Ihren wertvollen Tipp!

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FAQ

Die 500 € Provision wird Ihnen als Tippgeber spätestens einen Monat nach Zahlungseingang der Maklerprovision ausgezahlt.

Die 500 € werden Ihnen nach Zahlungseingang der Kundenprovisionen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Sie sind über 18 Jahre alt und Sie sind mit dem Eigentümer des Verkaufsobjekts nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Ihr Tipp ist wertvoll, wenn noch kein anderer Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt wurde und Sie zuvor die Erlaubnis erhalten haben, die Kontaktdaten des Eigentümers sowie die Immobilie weiterzugeben. Die Immobilie wurde bisher weder öffentlich angeboten noch vermittelt und liegt uns bislang nicht von einer anderen Quelle vor. Der Tipp muss rechtmäßig erfolgen und darf nicht auf unlauteren Methoden (z. B. Täuschung) beruhen.

Mit der Tippgeber-Provision möchten wir unsere Wertschätzung für Ihre Empfehlungen ausdrücken. Für einen erfolgreichen Verkauf der von Ihnen vorgeschlagenen Immobilie bieten wir Ihnen eine angemessene Provision als Anerkennung. Denn für uns ist der Verkauf einer Immobilie mehr als nur ein abgeschlossenes Geschäft – es ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Als Tippgeber sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Einkünfte den Finanzbehörden ordnungsgemäß zu melden. Sollten Sie regelmäßig als Tippgeber tätig sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. In diesem Fall bitten wir Sie, uns darauf hinzuweisen, damit wir die Provision korrekt unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer überweisen können. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des betroffenen Eigentümers nur zulässig ist, wenn dies im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

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